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Wiederholungsspiel gegen Hornau erst im neuen Jahr – Rückspiel aber bereits im Dezember!

Es dauerte satte sieben Wochen, bis der Spielabbruch aus dem Spiel bei TuS Hornau verhandelt werden konnte. Das Urteil der Neuansetzung ist aus Sicht der SG Oberliederbach absolut akzeptabel, da es nun einmal unüblich ist, ein abgebrochenes Spiel genau zu dem Zeitpunkt und Spielstand fortzuführen, zu dem es abgebrochen wurde. Die logische Konsequenz war, also eben ein Wiederholungsspiel anzusetzen, weil man auf Verbandsseite der Überzeugung war, dass das Schiedsrichtergespann am Abend des 07. September 2022 nicht alle Möglichkeiten zur Fortsetzung des Spieles ausschöpfte. Beiden Vereinen bzw. Mannschaften war schlussendlich der Spielabbruch nicht zuzuschreiben.

Weiterhin wurde die SG Oberliederbach zu einer Geldstrafe von 100,- € verurteilt, da der Zuschauer, der den Platz betreten hatte, aufgrund persönlich bestehender Verbindungen zu einem Spieler dem Verein zugeordnet wurde. Ebenso muss die TuS Hornau 100,-  € Strafe zahlen, da ihrerseits nur unzureichend Platzordner zur Verfügung standen. Außerdem sind beide Vereine aufgefordert, je 10% der Gerichtskosten zu tragen, 80% übernimmt hingegen der Hessische Fußballverband.

Eigentlich sollten hiermit auch die letzten Worte bezüglich dieses (für beide Vereine) unrühmlichen Ereignisses verloren worden sein, doch da es aus SGO-Sicht fragwürdige Äußerungen auf anderen Kanälen gab, möchten wir noch eines klarstellen:

Die Entlastungszeugin, die seitens der SG Oberliederbach am Verhandlungsabend zum Sportgericht bestellt wurde, hatte ihre Aussage bezüglich der Vorfälle bereits im Vorfeld auf Anfrage gegenüber der Polizei getätigt. Ihre Glaubwürdigkeit auch nur ansatzweise in Frage zu stellen, gar von einer absichtlichen Falschaussage der Zeugin zu sprechen, ist äußerst gewagt.

Auch seitens des Verbandsschiedsgericht wurde ausdrücklich betont, dass in keiner Weise an der Glaubwürdigkeit der Zeugin gezweifelt würde. Es gibt auf der anderen Seite bis zum heutigen Tage neben dem vermeintlichen Opfer keine weitere Person, welche die dem vermeintlichen Täter vorgeworfenen Taten bezeugen konnte.

Keine Zweifel bestehen jedoch darin, dass die Person, die verbotenerweise und in unangebrachter Weise den Platz betrat, alleine dafür bestraft gehört. Dieser Tatsache ist die SG Oberliederbach mit einer Platzsperre bei Heimspielen zunächst bis zum Ende des Jahres 2022 im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch nachgekommen.

Der Vorstand der SG Oberliederbach

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